Gefahrgutkartons
Technische Daten
Gefahrgutkartons
In der Luft gilt ICTO-TI für die Eisenbahn die RID-Verordnung. Der Transport auf dem Seeweg unterliegt der IMDG-CODE. Das europäische Übereinkommen ADR regelt den Transport auf der Straße. Die Normen geben Folgendes an. Das Gewicht, Verpackung inklusive Schutzfüllung (PU). Kennzeichnung von dem Gefahrengut I, II oder III. Den Oberflächen und Kantenschutz sowie Klebebänder und Transportsicherung.
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